Der Gemeinschaftstarif Hameln-Pyrmont


Der Geltungsbereich des Gemeinschaftstarifes Hameln-Pyrmont für Fahrten innerhalb des Landkreises Hameln-Pyrmont, gültig ab dem 31. Januar 2024, findet Anwendung

  • auf allen Linien der Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH (VHP) jedoch
    • auf den Linien 59 und 79 (Schülersonderlinien) keine Anerkennung von Jedermann-Fahrausweisen;
    • nicht bei Fahrten innerhalb des Landkreises Holzminden, hier gilt der Tarif für den Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN-Tarif)

außerdem auf folgenden Linienabschnitten:
  • Linie 700 der Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH zwischen Bad Pyrmont, Löwensen und Bad Pyrmont, Hagen;
  • Linie 732 der Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH zwischen Bad Pyrmont, Bahnhof und Bad Pyrmont, Markt;
  • Linie 809 der Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH zwischen Reinerbeck und Barntrup, nicht jedoch bei Fahrten innerhalb des Kreises Lippe, hier gilt der Gemeinschaftstarif „Westfalentarif“;
  • Linie 812 der Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH zwischen Hess. Oldendorf und Rinteln, nicht jedoch bei Fahrten innerhalb des Landkreises Schaumburg, hier gilt der Gemeinschaftstarif der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Schaumburg (VLS-Tarif);
  • Linie 834 der Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH zwischen Groß Berkel und Bösingfeld, nicht jedoch bei Fahrten innerhalb des Kreises Lippe, hier gilt der Gemeinschaftstarif „Westfalentarif“.
  • Linie 522 der Regionalbus Braunschweig GmbH (RBB) zwischen Hameln, Schulzentrum Nord und Hajen, Ruhberg;
  • Linie 524 der Regionalbus Braunschweig GmbH (RBB) zwischen Bad Pyrmont und Echternkamp.


Wichtige Hinweise zu den Tarifbestimmungen

  • Kinder unter 6 Jahren fahren im Linienverkehr kostenlos, allerdings nur bis zu 5 Kinder in Begleitung eines Erwachsenen.
  • Kinder im Alter von 6 - 14 Jahren zahlen den ermäßigten Fahrpreis.
  • Fahrgäste ab 15 Jahre zahlen den normalen Fahrpreis.
  • Das Fahrgeld sollte möglichst passend oder mit kleinen Banknoten bezahlt werden. Eventuell erhalten Sie anstatt Wechselgeld eine Gutschrift, die im Öffi-Reisezentrum im Bahnhof Hameln oder bei den Vorverkaufsstellen eingelöst werden kann bzw. beim Fahrscheinkauf im Bus verrechnet wird.
  • In den Bussen der Öffis kann alternativ auch bargeldlos gezahlt werden.
  • Bitte zeigen Sie Ihre Fahrkarte unaufgefordert dem Fahrpersonal beim Betreten des Busses vor.
  • Die Mitnahme von Haustieren, Kinderwagen, Handgepäck, Rollatoren und Fahrrädern normaler Bauart ist kostenlos. Die Entscheidung über die Mitnahme obliegt dem Betriebspersonal, das für die Sicherheit im Fahrzeug verantwortlich ist.


Tarifbestimmungen

Es gelten die Tarifbestimmungen des Nahverkehr Hameln-Pyrmont, gültig ab 31. Januar 2024, für Fahrten innerhalb des Landkreises Hameln-Pyrmont (Preisstufen Nah und Fern) und für Fahrten in den umliegenden Landkreis hinein oder aus dem umliegenden Landkreis in den Landkreis Hameln-Pyrmont (Preisstufen UW und USO).
Ab dem 31. Januar 2024 gelten zusätzlich die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket.

Beförderungsbedingungen

Es gelten die Beförderungsbedingungen des Nahverkehr Hameln-Pyrmont, gültig ab 31. Januar 2024.